Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können (vgl. BFH vom 3. Februar 1993, BStBl II S. 441, 445), für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Einem solchen Sponsoring liegt eine vertragliche Regelung zugrunde.
Vielleicht denken Sie aber auch weniger an wirtschaftliche Ziele als einfach daran, Kindern zu helfen und etwas für die Gesellschaft von morgen zu tun. Der zukünftige Social Return On Investment Ihrer Investition kann heute noch nicht beziffert werden. Er wird sich zusammensetzen aus:
- Einsparungen im Bereich der Jugendgewalt
- Einsparungen im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit
- Einsparungen im Gesundheitswesen (durch höhere Bildung der Versicherten, weniger erlebte Gewalt unter den heute Jugendlichen, die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Ehrenamtlichen)
- Einsparungen im Bereich der Sozialausgaben
- Steigerung der Einzahlungen in die sozialen Sicherungssysteme durch gut ausgebildete Arbeitnehmer
Haben Sie nicht auch Interesse und Lust Ihren Beitrag zu geben......